Hunde auf Texel


Vom 01. März bis zum 31.August:

Es besteht Leinenzwang in den Dünen und auf den bewachten Strandteilen.
Ausserhalb der bewachten Strandteile dürfen die Hunden frei umherlaufen.
- Wichtig: Bitte die Hinweisschilder beachten! -


Vom 01. September bis zum 28. Februar:

Zwischen Strandpaal 12 und 21 können die Hunde frei herumlaufen.
An den anderen Strandteilen besteht Leinenzwang!


Es gibt keine Maulkorbpflicht.
Die Ausnahmeregelung für die Bullterrierrassen finden Sie »hier.

Der Text dieser Verordnung stammt vom »»VVV Texel.


«Zurück zur Texelseite  |  Home