Vorschriften bei der Einreise mit dem Hund:
Frankreich:
Vorschrift ist eine Tollwutimpfung für Hunde, die
älter als drei Monate sind. Bei Erstimpfung muss die
Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein;
Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des
Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate). Die
Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierungen
identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als drei Tieren,
die jünger als drei Monate sind, ist eine
Sondergenehmigung des Ministère de L' Agriculture,
Paris, erforderlich. Es besteht ein Einfuhrverbot für
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier,
American Pit Bull Terrier, Bull Mastiff, Tosa Inu und
Kreuzungen dieser Rassen. An den atlantischen Stränden
sind Hunde meist erlaubt, an Mittelmeerstränden dagegen im
Normalfall verboten. Hunde werden in öffentlichen
Verkehrsmitteln befördert und sind in den meisten Hotels
und Campingplätzen erlaubt. In Jugendherbergen sind Hunde
verboten.
Bitte lesen Sie sich zur Sicherheit auch diesen Artikel http://www.hundshuus.de/texte/frankreich.html von www.hundshuus.de durch!
Spanien:
Die Tollwutimpfung muss mindestens vier Wochen und darf
höchstens 12 Monate her sein. Für Hunde unter drei
Monaten gibt es keine Impfpflicht. Vorschrift ist ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer
Sprache das nicht älter als 10 Tage sein darf, der
internationale Impfpass und eine Herkunftsbescheinigung. Kein
Einfuhrverbote für bestimmte Rassen. Innerhalb der
Städte gilt Leinenzwang. An Badestränden gilt mit
wenigen Ausnahmen ein Hundeverbot. Nicht alle Restaurants
erlauben Hunde. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nur
Blinden- oder Behindertenführhunde erlaubt. Hotels und
Campingplätze erlauben normalerweise Hunde.
Polen:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage und darf
höchstens 12 Monaten her sein. Verlanggt wird ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht
älter als drei Tage ist und ein internationaler Impfpass.
Keine Einfuhrverbote für bestimmte Rassen. Auf jeden Fall
Vorschrift: Leine mitführen! In Bus und Strassenbahnen
dürfen Hunde mitgenommen werden. Im Zug muss man die
Zustimmung der Mitreisenden einholen. Die meisten Hotels
erlauben Hunde.
Niederlande:
Die Tollwutimpfung (nach Vollendung des dritten Lebensmonats)
muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monaten alt sein.
Für Tiere, die vorher geimpft wurden, gilt die
Gültigkeit drei Monate. Die Einreise mit Pit Bull Terriern
ist verboten; American Staffordshire Terrier und Bullterrier
dagegen sind erlaubt. Die Mitnahme des Abstammungsnachweises
ist zu empfehlen. Dies gilt auch für Fila Brasilieros,
Dogo Argentinos und Mastino Napolitani. In den Niederlanden
gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden
sind Hunde erlaubt. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind
angeleinte Hunde erlaubt. Hotels und Campingplätze (bis
auf wenige Ausnahmen) erlauben Hunde.
Bitte lesen Sie sich auch diesen Artikel http://www.dogs-magazin.de/content/thema/niederlande.html des dog-magazins durch, wenn Sie Listenhunde haben!
Dänemark:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tagen und darf
höchstens 12 Monaten her sein. Sind keine 30 Tage zwischen
Impfung und Einreise vergangen, ist eine
Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Der internationale
Impfpass ist obligatorisch. Hunde, die jünger als drei
Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung. Pit
Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen
dürfen nicht mitgebracht werden. An den Stränden
besteht von April bis Ende September und in den Wäldern
ganzjährig Leinenzwang. Vielen Restaurants erlauben das
mitbringen von Hunden. Zum Schutz von Allergikern sind
Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für
Hunde gesperrt. Hunde sind in den meisten Hotels zugelassen. In
Jugendherbergen sind Hunde verboten.
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