Vorschriften bei der Einreise mit dem Hund


Frankreich:
Vorschrift ist eine Tollwutimpfung für Hunde, die älter als drei Monate sind. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierungen identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de L' Agriculture, Paris, erforderlich. Es besteht ein Einfuhrverbot für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen. An den atlantischen Stränden sind Hunde meist erlaubt, an Mittelmeerstränden dagegen im Normalfall verboten. Hunde werden in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert und sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.
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Spanien:
Die Tollwutimpfung muss mindestens vier Wochen und darf höchstens 12 Monate her sein. Für Hunde unter drei Monaten gibt es keine Impfpflicht. Vorschrift ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache das nicht älter als 10 Tage sein darf, der internationale Impfpass und eine Herkunftsbescheinigung. Kein Einfuhrverbote für bestimmte Rassen. Innerhalb der Städte gilt Leinenzwang. An Badestränden gilt mit wenigen Ausnahmen ein Hundeverbot. Nicht alle Restaurants erlauben Hunde. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nur Blinden- oder Behindertenführhunde erlaubt. Hotels und Campingplätze erlauben normalerweise Hunde.

Polen:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage und darf höchstens 12 Monaten her sein. Verlanggt wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als drei Tage ist und ein internationaler Impfpass. Keine Einfuhrverbote für bestimmte Rassen. Auf jeden Fall Vorschrift: Leine mitführen! In Bus und Strassenbahnen dürfen Hunde mitgenommen werden. Im Zug muss man die Zustimmung der Mitreisenden einholen. Die meisten Hotels erlauben Hunde.

Niederlande:
Die Tollwutimpfung (nach Vollendung des dritten Lebensmonats) muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monaten alt sein. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate. Die Einreise mit Pit Bull Terriern ist verboten; American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen sind erlaubt. Die Mitnahme des Abstammungsnachweises ist zu empfehlen. Dies gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitani. In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden sind Hunde erlaubt. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind angeleinte Hunde erlaubt. Hotels und Campingplätze (bis auf wenige Ausnahmen) erlauben Hunde.
Bitte lesen Sie sich auch »diesen Artikel des dog-magazins durch, wenn Sie Listenhunde haben!

Dänemark:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tagen und darf höchstens 12 Monaten her sein. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Der internationale Impfpass ist obligatorisch. Hunde, die jünger als drei Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung. Pit Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen dürfen nicht mitgebracht werden. An den Stränden besteht von April bis Ende September und in den Wäldern ganzjährig Leinenzwang. Vielen Restaurants erlauben das mitbringen von Hunden. Zum Schutz von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt. Hunde sind in den meisten Hotels zugelassen. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.

Wichtig: Unbedingt die aktuellsten Vorschriften bei den »»Amtstierärzten oder beim »»ADAC erfragen; Änderungen dieser Verordnungen sind leider auch kurzfristig möglich!

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