Vorschriften bei der Einreise mit dem Hund
Frankreich:
Vorschrift ist eine Tollwutimpfung für Hunde, die
älter als drei Monate sind. Bei Erstimpfung muss die
Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein;
Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des
Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate).
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder
Tätowierungen identifizierbar sein. Bei Einreise von
mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind,
ist eine Sondergenehmigung des Ministère de L'
Agriculture, Paris, erforderlich. Es besteht ein
Einfuhrverbot für American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull
Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen. An den
atlantischen Stränden sind Hunde meist erlaubt, an
Mittelmeerstränden dagegen im Normalfall verboten.
Hunde werden in öffentlichen Verkehrsmitteln
befördert und sind in den meisten Hotels und
Campingplätzen erlaubt. In Jugendherbergen sind Hunde
verboten.
Bitte lesen Sie sich zur Sicherheit auch »diesen Artikel von www.hundshuus.de durch!
Spanien:
Die Tollwutimpfung muss mindestens vier Wochen und darf
höchstens 12 Monate her sein. Für Hunde unter
drei Monaten gibt es keine Impfpflicht. Vorschrift ist ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer
Sprache das nicht älter als 10 Tage sein darf, der
internationale Impfpass und eine Herkunftsbescheinigung.
Kein Einfuhrverbote für bestimmte Rassen. Innerhalb
der Städte gilt Leinenzwang. An Badestränden gilt
mit wenigen Ausnahmen ein Hundeverbot. Nicht alle
Restaurants erlauben Hunde. In öffentlichen
Verkehrsmitteln sind nur Blinden- oder
Behindertenführhunde erlaubt. Hotels und
Campingplätze erlauben normalerweise Hunde.
Polen:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage und darf
höchstens 12 Monaten her sein. Verlanggt wird ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht
älter als drei Tage ist und ein internationaler
Impfpass. Keine Einfuhrverbote für bestimmte Rassen.
Auf jeden Fall Vorschrift: Leine mitführen! In Bus und
Strassenbahnen dürfen Hunde mitgenommen werden. Im Zug
muss man die Zustimmung der Mitreisenden einholen. Die
meisten Hotels erlauben Hunde.
Niederlande:
Die Tollwutimpfung (nach Vollendung des dritten
Lebensmonats) muss mindestens 30 Tage und höchstens 12
Monaten alt sein. Für Tiere, die vorher geimpft
wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate. Die Einreise
mit Pit Bull Terriern ist verboten; American Staffordshire
Terrier und Bullterrier dagegen sind erlaubt. Die Mitnahme
des Abstammungsnachweises ist zu empfehlen. Dies gilt auch
für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino
Napolitani. In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für
alle Hunde. An vielen Stränden sind Hunde erlaubt. In
öffentlichen Verkehrsmitteln sind angeleinte Hunde
erlaubt. Hotels und Campingplätze (bis auf wenige
Ausnahmen) erlauben Hunde.
Bitte lesen Sie sich auch »diesen Artikel des dog-magazins durch, wenn Sie Listenhunde haben!
Dänemark:
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tagen und darf
höchstens 12 Monaten her sein. Sind keine 30 Tage
zwischen Impfung und Einreise vergangen, ist eine
Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Der internationale
Impfpass ist obligatorisch. Hunde, die jünger als drei
Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung.
Pit Bull Terrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen
dürfen nicht mitgebracht werden. An den Stränden
besteht von April bis Ende September und in den
Wäldern ganzjährig Leinenzwang. Vielen
Restaurants erlauben das mitbringen von Hunden. Zum Schutz
von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen
Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt. Hunde sind in den
meisten Hotels zugelassen. In Jugendherbergen sind Hunde
verboten.
Wichtig: Unbedingt die aktuellsten Vorschriften bei den »»Amtstierärzten
oder beim »»ADAC erfragen;
Änderungen dieser Verordnungen sind leider auch
kurzfristig möglich!
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